Meldung

Ausgabe März 2024

„donum vitae Einblick“: 10 Jahre Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt

Im Mai feiert das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sein zehnjähriges Bestehen. donum vitae hat sich an der Entstehung des Gesetzes beteiligt – Grund genug für uns, bereits heute auf die vergangenen zehn Jahre in der Begleitung schwangerer Frauen auf dem Weg zu einer vertraulichen Geburt zurückzuschauen, denn die Berater*innen in den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen übernehmen im Verfahren zur vertraulichen Geburt eine Schlüsselrolle.

In dieser Ausgabe des „donum vitae Einblick“ sprechen wir mit zwei Beraterinnen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Begleitung von schwangeren Frauen in dieser Krisen- und Ausnahmesituation.

Besonders voraussetzungsvoll in diesem Verfahren ist die Anonymität. Im Laufe der Begleitungen und Jahre haben wir erfahren, dass leicht Probleme entstehen, wenn sich eine Frau, die vertraulich gebären will, im Krankenhaus, bei einer gynäkologischen Praxis oder auch im Kontakt mit dem Rettungsdienst anmelden oder ausweisen muss. Wenn in der Anmeldesituation nachdrücklich nach einer Krankenkassenkarte verlangt wird, sind viele Frauen verunsichert. Selbstverständlich müssen die medizinischen Fachkräfte klären, dass die Geburt oder die medizinische Behandlung finanziert werden. Vertrauliche Geburten sind zudem nicht so häufig, und nicht jede*r ist mit dem Vorgang vertraut. Diese intime Information weiterzugeben, ist für die betroffene Frau belastend. Nicht selten kommt es dann vor, dass die Krankenkassenkarte doch überreicht wird. Um Frauen, die vertraulich gebären wollen, zu entlasten und zu schützen, hat donum vitae im Jahr 2022 eine Karte im Kreditkartenformat entwickelt, die bei der Anmeldung in der Klinik oder bei der Frauenärzt*in anstelle einer Krankenkassenkarte überreicht werden kann. Auf der Karte können das Pseudonym der schwangeren Frau sowie der Kontakt der begleitenden Berater*in vermerkt werden. Als weitere Hilfestellung ist die Nummer des Hilfetelefons „Beratung & Geburt vertraulich“ auf der Karte abgedruckt. Kliniken oder Arztpraxen können dort auch die Abrechnungsmodalitäten erfragen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit und wünschen eine gute Lektüre!

zur Ausgabe vom März 2024

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